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Grundlegende Beschlüsse, wie z.B. die Verabschiedung einer Gebührensatzung oder einer konzeptionellen Neuerung (Trierer Biotütchen Modell), innerhalb des Zweckverbandes ART werden i.d.R. durch die Verbandsversammlung vorberaten und an die Gremien der Verbandsmitglieder zur Zustimmung übertragen. Stimmen alle Kreistage der Kreise bzw. der Stadtrat...