Grundsatzbeschlüsse der Gremien unter Zeitdruck - das System "A.R.T"!

11.08.2019

Grundlegende Beschlüsse, wie z.B. die Verabschiedung einer Gebührensatzung oder einer konzeptionellen Neuerung (Trierer Biotütchen Modell), innerhalb des Zweckverbandes ART werden i.d.R. durch die Verbandsversammlung vorberaten und an die Gremien der Verbandsmitglieder zur Zustimmung übertragen. Stimmen alle Kreistage der Kreise bzw. der Stadtrat Trier den Vorschlägen zu, werden diese zur Umsetzung an den Zweckverband zurück übertragen.

Zu Zeiten der alten Abfallwirtschaftsbetriebe innerhalb der Kreise erfolgte ein Meinungsbildungsprozess sehr umfangreich über mehrere Stationen. Wurden Seiten der Verwaltung wichtige Themen zur Umsetzung empfohlen, erfolgte eine Beratungsfolge über den Fachausschuss, Kreisausschuss und den Kreistag.  Bei Fragen, Anregungen, Verbesserungsvorschlägen oder Prüfaufträgen aus den Gremien ergaben sich Arbeitsaufträge an die Verwaltung und eine Rücküberweisung des Themas in den Fachausschuss zur weiteren bzw. erneuten Beratung. Zusätzlich wurden bei wichtigen Themen ein ausreichendes Zeitfenster geplant, um einem Gremium auch mehrere Beratungsterminen einzuräumen.

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Gebührendiskussion und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Zweckverbandes zeigt ein perfides System, wie bei elementaren Grundsatzentscheidungen den Verbandsmitgliedern unter Zeitdruck die Zustimmung abverlangt wird.

Die Verbandsversammlung hat am 08.08.2019 gemäß Drucksache Nr. 24/2019 zu TOP 4 eine Neufassung der Gebührensatzung ab dem 01.01.2020 verabschiedet mit einer Empfehlung der Zustimmung durch die Verbandsmitgliedern.

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich z.B. wird nun der Ausschuss für Umweltschutz und Abfallwirtschaft am 12.08.2019, anschließend der Kreisausschuss am 19.08.19 und abschließend der Kreistag voraussichtlich am 26.08.19 über die Inhalte entscheiden.

Somit besteht für die Gremien und deren Mitglieder im Kreis Bernkastel-Wittlich gerade einmal ein Zeitfenster von 2 Wochen, um über den Sachverhalt (u.a. eine 30 %-ige Gebührenerhöhung) zu beraten, Inhalte zu prüfen oder sich unter den übrigen Verbandsmitgliedern zu vernetzen.

Aufgrund der Komplexität der Inhalte ist eine fundierte Auseinandersetzung seitens der Gremien, eine Beratung innerhalb der politischen Gruppierungen somit weitestgehend ausgeschlossen und ein kritisches Hinterfragen gegenüber der Verwaltung damit verhindert. 

Neben diesem künstlichen Zeitdruck werden die Gremien zusätzlich unter einen Zustimmungszwang gesetzt, wenn die ersten Mitglieder zugestimmt haben und dem letzten die moralische Solidaritätsverpflichtung mit einer erwarteten Zustimmungszwang vorgehalten wird.

Dieses gelebte System suggeriert nach Außen hin eine scheinbare Mitbestimmung und Entscheidungsbefugnis der Mitglieder, jedoch zeigt die Praxis, dass die Gremien zum "Abnicken" degradiert" sind und eine echte Mitbestimmungsmöglichkeit tatsächlich überhaupt nicht mehr gegeben ist.

Der Zweckverband wird tatsächlich von einer kleinen Gruppe Entscheidungsträgern dominiert.

Nur so ist das Zustandekommen von gewissen Entscheidungen in der Vergangenheit zu verstehen, die im "normalen" Meinungsbildungsprozess innerhalb der Kreise mit einem gewissen Maß an gesundem Menschenverstand so nie zustande gekommen wären.