Die neue Gebührenentwicklung - die Quittung für den Monsterzweckverband!

22.08.2019

In den Jahren 2014/2015 wurde die Frage "Quo vadis RegAB (heute ART)?" im Rahmen eines Strategiekonzeptes und die Möglichkeit der Bündelung von Zuständigkeiten durch die Übertragung auf einen gemeinsamen Zweckverband in den politischen Gremien diskutiert.

Dazu wurden Argumente, wie "gemeinsam sind wir stark und können wirtschaftlicher und effizienter Arbeiten", die Qualität der Dienstleistungen, das verfügbare Know How sind besser, Spezialaufgaben sind leichter umzusetzen, weniger Abhängigkeiten von der Privatwirtschaft, Synergieeffekte im Personal- und Verwaltungswesen und, und, und......!

Heute kennen wir leider die Antwort,
hier am Beispiel des Landkreises Bernkastel-Wittlich:

- Überhöhte Rückstellungsberechnung durch Vereinheitlichung der Berechnungsmodelle bei der Deponienachsorge, obwohl als Gründe immer wieder eine Art "Missmanagement" in der Vergangenheit suggeriert wird, was definitiv nicht stimmt, hier wird die Schuld bewusst in der Vergangenheit gesucht.

- Steigerung der Restabfallentsorgungskosten um 120 % in den vergangenen 5 Jahren durch Festhalten an ein überholtes Verwertungskonzept.

- Wegfall der Elektroaltgerätesammlung, was einer verdeckten Gebührenerhöhung gleich kommt. Die Gründe für die Einstellung können als fraglich angesehen werden. Andere Kreise erbringen weiterhin diese Sammlung als Dienstleistung für die Bürger. 

- Finanzierung und Umsetzung eines sinnlosen "Biotütchen Konzeptes"

- Intransparente Strukturen hinsichtlich der Personal- und Geschäftskostenentwicklung des Zweckverbandes, d.h. wie hat sich der Personalbedarf nach dem Zusammenschluss tatsächlich geändert gegenüber der Ausgangssituation?

- Gebührenerhöhung zum 01.01.2018 um durchschnittlich 28 %!

- Gebührenerhöhung zum 01.01.2020 um durchschnittlich 31 %!

- Gesamtgebührensteigerung seit 2018 = 1,28 x 1,31 = 1,68 , d.h. ca. 70 % (!)

- Gebührenerhöhung im Einzelnen seit 2018 wie folgt:

Grundgebühr:

 80 l von 78,- € auf 124,67 €           => + 60 %

120 l von 97,2 € auf 171,58 €           => + 77 %

240 l von 224,40 € auf 290,06 €   => + 84 %

1.100 l von 750,60 € auf 1.134,77 €  => + 51 %

Zusatzentleerung:

80 l von 2,95 € auf 9,15 €               => + 210 %

120 l von 4,00 € auf 10,50 €           => + 163 %

240 l von 7,30 € auf 13,82 €           => + 89 %

1.100 l von 34,60 € auf 39,87 €      => + 15 %

70 l Restabfallsack
von 2,95 € auf 9,42 €                     => +219 %

Achtung: Die Zusatzentleerungen stellen eine Kostenfalle dar bei diesen drastischen Gebührenerhöhungen, über die in keiner Pressemitteilung bisher informiert wurde!

Großer Verlierer der neuen Gebührensystematik sind z.B. Mehrfamilienhäuser, Familien mit Windelkindern oder pflegebedürftige Menschen, die Zusatzentleerungen zwingend in Anspruch nehmen müssen, diese erleben eine exorbitante Gebührenerhöhung
Nach unserer Auffassung sind die Grundgebühren bewusst zu niedrig und die Leistungsgebühren entsprechen zu hoch kalkuliert, es werden in der Öffentlichkeit gerne auch nur die Preissteigerungen der Grundgebühr kommuniziert, um hier das wahre Ausmaß der Gebühren zu vertuschen.

Der ART behauptet stets offiziell immer das Ziel zu verfolgen, Anreize zur Abfallvermeidung den Bürgern zu bieten, aber es besteht hier tatsächlich überhaupt kein Interesse zur Reduzierung, weil das eigentliche Geld über die Zusatzentleerungen eingenommen werden muss. Der Hinweis, dass ja nun Bioabfälle über das Biotütchen getrennt werden kann und somit Leerungen der Restabfalltonne eingespart werden können, ist in diesem Zusammenhang eher lachhaft, weil hier nur nicht relevanter Kleinkram erfasst wird.

- Es werden falsche Anreize zur Abfallvermeidung und verbesserten Abfalltrennung gesetzt:

Es ist im Rahmen des einheitlichen Logistikkonzeptes im Verbandsgebiet vorgesehen die Mindestentleerungsanzahl, die in der Grundgebühr enthalten sind und damit von den Bürgern zwingend zu zahlen sind, von 12 auf 13 zu erhöhen.

Im Landkreis BKS-WIL werden die Gefäße z.B. durchschnittlich nach den Mitteilung des ARTs 14 mal pro Jahr geleert.

D.h. jedoch auch im Umkehrschluss, dass durchschnittlich 50 % der Haushalte tatsächlich 14 und weniger Leerungen in Anspruch nehmen. Damit steigt der Anteil an Haushalten, die mehr Leerungen über die Grundgebühr zahlen müssen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen (müssten).

Ein erklärtes Ziel der ART ist es, die Restabfallmenge deutlich zu reduzieren und Anreize zu besseren Abfalltrennung zu bieten.

Wäre es nicht zielführender statt die Grundleerungen auf 13 anzuheben, diese im Gegenzug sogar eher zu reduzieren? Welcher Anreiz wird an dieser Stelle den Bürgern geboten, die Restabfallmenge weiter zu reduzieren, z.B. durch eine verbesserte Sortierung oder sogar Vermeidung?

- Die Gebührenstruktur als solche ist nicht plausibel nachvollziehbar. So müsste eine Zusatzentleerung als Gebühr als eine eigenständige, kostendeckende Leistung kalkuliert sein. In welcher Relation stehen z.B. 13 Zusatzentleerungen zum Einzelpreis von 9,15 € und einem Gesamtpreis in Höhe von 118,95 € zur Grundgebühr für einen 80 l Eimer in Höhe von 124,67 €, worin eine Vielzahl an Zusatzleistungen für eine Differenz von ca. 6,- € verrechnet sein müssten. Die Gebührenstruktur scheint eine erhebliche Quersubventionierung von Aufwendungen innerhalb von einander unabhängigen Leistungen zu beinhalten, dies zu Lasten der Zusatzgebühren.

Eine Überprüfung der Gebührenkalkulation ist jedoch seitens der Öffentlichkeit nicht möglich, weil diese öffentlich nicht zugänglich ist. Somit wird der Politik dringend eine entsprechende kritische Überprüfung angeraten.