KOMMENTAR: "Das Modell Trier Plus – der ART als Trittbrettfahrer mit einer Finanzierungslüge?"

27.12.2022

Per Pressemitteilung hat der ART-Trier u.a. in der EUWID Recycling und Entsorgung (Ausgabe 29.2022) verkündet:

"[...] Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (ART) will die Erfassung von Bioabfällen über das Bringsystem an den Wertstoffinseln im Verbandsgebiet erheblich ausbauen. Von den fast 900 Glascontainerplätzen seien bisher nur die Hälfte mit einem oder mehreren Biogutcontainern ausgestattet [...].

Damit das Vorhaben gelingen kann, appelliert der ART an die Ortsgemeinden: "Es muss in unserer aller Interesse sein, die Erfassungsmengen an Biogut zu steigern. Das kann nur gelingen, wenn alle Ortsgemeinden Plätze für das Aufstellen von Sammelcontainern ausweisen. [...]"

NEIN ART !!!!

Dies kann nur gelingen, wenn ein gebührenfinanzierter öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger seine Hausaufgaben macht und ein leistungsfähiges Sammelsystem in eigene Zuständigkeit und Finanzierungshoheit aufbaut.

Stattdessen nimmt dieser Verband weiterhin Ortsgemeinden in die Pflicht, von denen erwartet wird, kostenfrei und auf eigenes Risiko ein Sammelsystem vorzuhalten und zu betreiben.

Der Verband bekräftigt seine Aufforderung in diesem Zusammenhang damit:

"[...] Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme und für die Reinigung der Standplätze zahlt der ART in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl ein Entgelt an die Verbandsgemeinden in den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel in Höhe von rund 300.000 €. [...]."

Der ART suggeriert hier, dass Gemeinden auch eine Aufwandsentschädigung für die Bereitstellung von Plätzen für Biogutcontainern erhalten würden.

Das ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen!

Es kann hier unterstellt werden, dass vorsätzlich die Unwahrheit bzw. eine falsche Tatsache verbreitet wird, um auf unwillige Gemeinden Druck auszuüben.

FAKT ist:

Das Geld, wovon der ART spricht, sind keine eigenen Gebührengelder des ART. Es sind sogenannte Nebenentgelte der Dualen Systeme bzw. der Verpackungswirtschaft aus ganz Deutschland, die auf Grundlage des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zu kalkulieren sind und die zweckgebunden treuhänderisch auf Basis einer Abstimmungserklärung an den ART gezahlt werden, die diese wiederum an die Kommunen verteilen müssen.

Diese Gelder dienen ausschließlich (!) der Finanzierung der Glascontainerstandorte und des Aufwandes, den die Gemeinden für die Vorhaltung und Reinigung haben.

Diese Gelder dienen nicht (!) dazu, dass ein gebührenfinanzierter kommunaler Betrieb zusätzlich ein Schmarotzersystem aus der eigenen Verantwortlichkeit zu Lasten Dritter betreiben kann, damit Werbung für eigene Interessen finanziert und als Trittbrettfahrer auf fremden Systemen das eigene unzulängliche System als Erfolgsmodell propagiert.

Es bleibt dabei, abgesehen davon, dass das seitens des ART selbst definierten Ziel "mindestens ein Biogutcontainer je Wertstoffinsel" weiterhin hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Bürgerfreundlichkeit ein Witz ist,  kann nicht oft genug wiederholt werden:

"Boykottaufruf an die Gemeinden - keine Chance dem Trittbrettfahren der ART!"

und

"Das Biotütenmodell - Missbrauch der Gemeinden oder Verstoß gegen Grundsätze der Gemeindehaushaltsfinanzierung?"