Was ist die Erwartung des Gesetzesgebers durch die Festsetzung der Getrennterfassungspflicht?

28.05.2019

Der Gesetzesgeber erwarten durch die Festsetzung der Getrennterfassungspflicht von biologisch abbaubaren Abfällen im Kreislaufwirtschaftsgesetz, dass

  • die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) ein flächendeckendes Angebot für die Getrenntsammlung von Küchen- und Gartenabfällen zum Zwecke der hochwertigen Verwertung schaffen,
  • ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Bioabfallsammlung von allen örE satzungsgemäß zu verankern und konsequent umzusetzen ist,
  • der örE jedoch auch Gestaltungsmöglichkeiten für Befreiungstatbestände, z.B. für Eigenkompostierung, erhält.
  • Bioabfälle hochwertig zu verwerten sind, Vorrang hat hier die Kaskadennutzung (kombinierte energetische und stoffliche Verwertung), mindestens aber die stoffliche Nutzung.