Pressemitteilung der IG Biotonne: "IG sieht sich mit der Beantwortung der kleinen Anfrage der CDU zur Rechtmäßigkeit der Biotüte durch das Land bestätigt!"

01.11.2020

Die Interessengemeinschaft für den Erhalt der Biotonne in der Vulkaneifel kritisiert die Haltung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (ART) und der CDU der Region Trier zur Rechtmäßigkeit der Biotüte und begrüßt die Klarstellung des Landes.

Der Zweckverband hat wiederholt in den jüngsten Pressemitteilungen verkündet, dass das "Modell Trier Plus" aus Sicht des Verbandes ein abschließend und rechtmäßig genehmigtes System sei und deren Legitimation außer Frage steht und dies sogar mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt sei.

Die CDU Landtagsabgeordneten der Region Trier unter Führung von Gordon Schnieder aus der Vulkaneifel wollten es nochmals genau wissen und haben an die Landesregierung eine kleine Anfrage mit 7 Fragen zur Bestätigung dieses Standpunktes gerichtet.

Die zentrale Fragestellungen beziehen sich im Wesentlichen darauf, ob das Bringsystem "Modell Trier Plus", dass der Zweckverband ART seit 2015 propagiert und erst seit 2018 betreibt, die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllen, als gleichwertig zur Biotonne angesehen und als dauerhaft genehmigt angesehen werden kann.

Diese Anfrage ist jedoch mehr als fragwürdig zu werten. Seit Jahren wurde die Rechtmäßigkeit der Biotüte von offizieller Seite propagiert, zwischenzeitlich Millionenbeträge in das Bringsystem investiert und gerade auch von der CDU als Mehrheitspartei als alternativlos deklariert. Jetzt, wo alles scheinbar geregelt ist, wird die Frage gestellt, ob das Bisherige überhaupt rechtens ist.

Das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das zuständige Umweltministerium verneint unmissverständlich die Fragestellung der CDU und stellt klar, dass die Biotüte weder als gleichwertig noch als dauerhaft genehmigt angesehen werden kann. Erst nach Abschluss und Prüfung der wissenschaftlichen Evaluation im Mai 2021 wird das Umweltministerium und die Aufsichtsbehörde abschließend über die Zulässigkeit der Biotüte entscheiden.

Die IG fühlt sich bestätigt und begrüßt diese Feststellung, die jedoch bereits im Vorfeld längst bekannt war.

Aus diesem Grund wird der ART für die bisherige Öffentlichkeitsarbeit und einseitige Berichterstattung scharf kritisiert. Es wird hier eine bewusste und einseitige Fehlinformation unterstellt, um die öffentliche und politische Meinung gezielt pro Biotüte und gegen die Biotonne zu manipulieren.

Die Biotüte hat nach Auffassung der IG in allen Belangen versagt. Der vorgelegte Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Evaluation ist einseitig, unvollständig und vernachlässigt wesentliche Faktoren. Das "Modell Trier Plus" ist diskriminierend, unwirtschaftlich, unökologisch, ekelig, bürgerunfreundlich, seuchen-hygienisch bedenklich und wird auf Kosten der Gemeinden betrieben. Der praktische Betrieb hat eindeutig bewiesen, dass dieses Bringsystem sich nicht für die flächendeckende Erfassung von Biomüll eignet und insbesondere das Tütensystem der ART als Rechtsverstoß gegen die Vorgaben des KrWG zu werten ist.

Die IG ist davon überzeugt, dass dem Zweckverband dieser Sachverhalt bewusst ist und bis Mai 2021 den vom Land geforderten Nachweis der Gleichwertigkeit nicht erbringen wird. Die verpflichtende Einführung der flächendeckenden Biotonne auf Verbandsebene wird unumgänglich sein.