Offener Brief an den Landrat und die Mitglieder des Kreisausschusses und des Kreistages des Landkreises Bernkastel-Wittlich

20.09.2020

Sehr geehrter Herr Landrat Eibes,
sehr geehrte Damen und Herren und Mitglieder der Gremien im Landkreis Bernkastel-Wittlich,

dem Kreisausschuss liegt mit Beschlussvorlage Nr. 2020/182 zur Sitzung am 21.09.2020 eine Empfehlung vor, dem Kreistag die Zustimmung zur Dritten Änderung der Satzung des A.R.T. vom 17.09.2019 über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Gebührensatzung) für den Teilhaushalt des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit Wirkung zum 01.01.2021 zu empfehlen.
Der Kreistag wird nach derzeitiger Planung am 05.10.2020 über den Tagesordnungspunkt abschließend entscheiden.

Das zentrale Thema der Beschlussvorlage ist die dritte Erhöhung der Abfallgebühren innerhalb von vier Jahren.

Nach 2018 mit ca. 28%, 2020 mit ca. 31 % soll nun 2021 eine weitere Erhöhung in einer Größenordnung von 6 % folgen, was eine Gesamtkostensteigerung in der Multiplikation seit 2018 im Mittel von ca. 78 % darstellt (= 1,28 x 1,31 x 1,06).

Wir als Initiative "JA zur Biotonne in der Region Trier" erlauben uns diesen Tagesordnungspunkt zum Anlass zu nehmen, um Ihnen ein Statement zur vorliegenden Beschlussvorlage, aber auch zu grundsätzlichen Fragestellungen zum bestehenden Abfallwirtschaftskonzept vorzutragen, jedoch wohlwissend nichts an dem vorhersehbaren Beschlussergebnis ändern zu können.

Vorweg möchten wir uns jedoch auch für die nun folgende und etwas ausführlichere Stellungnahme entschuldigen und bedanken uns recht herzlich, wenn Sie sich die Zeit nehmen und sich mit den Inhalten, kritischen Anmerkungen und Fragestellungen auseinandersetzen.

Unsere Intention ist es, Ihnen einen anderen Blickwinkel auf die Dinge zu liefern, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, im Rahmen des Meinungsbildungsprozesses Entscheidungen für die Zukunft objektiver und sachgerechter treffen zu können.

Unsere Intention ist es nicht, den A.R.T. in seiner Daseinsberechtigung zu hinterfragen oder die grundsätzliche Leistung der MitarbeiterInnen und Mitarbeiter an der Basis in Frage zu stellen, die eine hervorragende und engagierte Arbeit leisten.

Es geht um grundsätzliche Belange, die wir im Folgenden herausfiltern, jedoch auf Grund der Komplexität nicht abschließend erörtern können:

1. Gebührenvergleich

Zitat:

"Der als Anlage 6 (Anmerkung: zur Beschlussvorlage 2020/182) beigefügte Vergleich zeigt, dass trotz der zum Jahr 2020 erfolgten Gebührensteigerung (Jahresgrundgebühr für einen 120 l Behälter: 24 %) und der nun erneut erforderlichen Gebührenanhebung die Abfallgebührenbelastung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bernkastel-Wittlich geringer ist als die unserer rheinland-pfälzischen Nachbarn außerhalb des A.R.T.-Gebietes."

Zusätzlich schreibt der Volksfreund in einem Artikel zur Gebührenentwicklung am 11.09.2020:

"Im Vergleich mit anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz kommen die Bürger in der Region bei den Abfallgebühren immer noch vergleichsweise günstig davon."

Diese Feststellung ist nach unserer Auffassung falsch und entbehrt jeder Grundlage. Es werden sprichwörtlich "Äpfel mit Birnen" verglichen und der Eindruck erweckt, dass im Verbandsgebiet vergleichbare Leistungen deutlich günstiger angeboten werden als im überregionalen Vergleich.

Der fundamentale Fehler liegt darin, dass keine gesamtheitliche Betrachtung erfolgt und die systemrelevanten Fakten nicht einem Preis-Leistungsvergleich unterzogen werden.

So besteht im Kreis Bernkastel-Wittlich ein Restabfall-Identsystem mit 14-tägigem Abfuhrrhythmus. In der Grundgebühr sind 13 Mindestentleerungen enthalten, jede weitere Leerung wird als Zusatzleerung abgerechnet. Die getrennte Bioabfallerfassung erfolgt über das "Modell Trier Plus" als Bringsystem. Die spezifische Restabfallmenge beträgt ca. 170 kg pro Einwohner und Jahr. Die spezifische Bioabfallmenge des Tütensystems bewegte sich in den Jahren 2018 und 2019 im homöopathischen Bereich unter 2 kg und Einwohner und Jahr. Das Biotütensystem ist faktisch nicht existent.

Es wird als Prognose eine Reduzierung der Restabfallmenge auf 160 kg pro Einwohner und Jahr angesetzt. Woher dieser Ansatz kommt, ist nicht nachvollziehbar, da der ART selbst der Verbandsversammlung im Juni des Jahres berichtet hat, dass sich die Restabfallmenge im Kreis im 1. Quartal des laufenden Jahres sogar um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Dies korrespondiert auch mit der Erhöhung der Mindestentleerungshäufigkeit von 12 auf 13 pro Jahr, was den Anreizen zu größeren Abfalltrennung entgegenwirkt.

Die im Gebührenvergleich dargestellte Grundgebühr für den Kreis bildet die Mindestgebühr (!) und erhöht sich um jede weitere Leerung. Im LK BKS-WIL beträgt die durchschnittliche Leerungshäufigkeit 14x/a, d.h. es kommen i.d.R. mindestens eine Zusatzentleerung zum Preis von ca. 10,- € hinzu.

Zahlreiche rheinland-pfälzische Kommunen, wie Cochem-Zell, Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Altenkirchen und weitere haben zwischenzeitlich auf die vierwöchentliche Abfuhr im Restmüll umgestellt und berechnen hier lediglich nur noch 4 bis 6 Mindestentleerungen. Die spezifische Restabfallmenge konnte mit diesem Anreizsystem deutlich auf unter 100 kg/Ewa reduziert werden.

Die im Gebührenvergleich dargestellte Grundgebühr anderer Kreise bildet somit die Maximalgebühr (!) und reduziert sich um jede weitere Leerung, die nicht in Anspruch genommen wird. Die durchschnittliche Leerungshäufigkeit in den jeweiligen Kreisen mit vierwöchentlicher Identtechnik liegt deutlich unter 10 Leerungen pro Jahr, d.h. es sind Gebühren von ca. 5,- € je nicht in Anspruch genommener Leerung im Gebührenvergleich abzuziehen. Parallel zur Restmülltonne beinhaltet die Grundgebühr eine vollwertige Biotonne in gleicher Größe zur Restmülltonne, die i.d.R. im 14-tägigen Abfuhrrhythmus bzw. in einem Kreis sogar 40x pro Jahr geleert wird. Hier werden spezifische Bioabfallmengen in einer Größenordnung von über 120 kg pro Einwohner und Jahr erfasst (Zum Vergleich: Prognose Biotüte gemäß Witzenhausen für das Verbandsgebiet 14 bis 19 kg/Ewa).

Der vorliegende Gebührenvergleich bzw. die Vorlage suggeriert eine Gleichwertigkeit von Biotüte zur Biotonne und das ist falsch!.

Es wird doch niemand ernsthaft glauben, dass das Biotütensammelkonzept im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit seinen Alibicontainern in den Ortschaften, wenn sie dann vorhanden sind, und der Tatsache, dass die Bürger, wenn sie es denn nutzen wollen, über mehrere Kilometer mit dem Auto fahren müssen, mit einer flächendeckenden Biotonne und einer bürgerfreundlichen häuslichen Abholung vergleichbar ist?

Hinsichtlich der Wertigkeit der Biotonne, kann auf die fragwürdige Kostenkalkulation des ART in der Vulkaneifel verwiesen werden. Hier wurde noch im März für eine flächendeckende Einführung der Biotonne ein Betrag von 90,- € pro Objekt ermittelt oder aktuell im Rahmen der freiwilligen Biotonne bei 20 % Anschlussquote ein Betrag von 111,-€ pro Objekt festgelegt. Werden diese Kosten der bestehenden Grundgebühr im Kreis BKS-WIL hinzugerechnet und ein möglicher Kostenanteil für die Biotüte von ca. 15,- € in Abzug gebracht, ergeben sich Realgebühren in einer Größenordnung, die den Kreis BKS-WIL zu den teuersten Entsorgungsgebieten in Rheinland-Pfalz befördern.

Zusätzlich wird außer Acht gelassen, dass andere Kommunen teilweise deutlich mehr Leistung über die Grundgebühr anbieten, wie mehrere Wertstoffhöfe, umfassendere Grünschnitterfassung sowohl als Bring- als auch als Holsystem, Systeme zur Papierrückvergütung, Durchführung der Elektroaltgerätesammlung als Holsystem, die z.B. erst vor Kurzem in BKS-WIL abgeschafft wurde, und, und, und.....

Erfahrungen aus den Nachbarkreisen haben gezeigt, dass die Umstellung der Restmüllabfuhr von 14-tägig auf 4-wöchentlich die Restmüllmenge in Verbindung mit einer Biotonne deutlich unter das rheinland-pfälzische Niveau und weit unter den Prognosewerten des ART reduziert hat. Durch die Umstellung des Abfuhrrhythmus im Restmüll und des stark reduzierten Restabfallaufkommens konnten so erhebliche Kosteneinsparungen generiert werden.

2. Gebührenkalkulation:

Die vorliegende Beschlussvorlage ist leider hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der Gebührenfestsetzung insbesondere aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit wenig aussagekräftig und transparent.

Es fehlen vollständig die Informationen zur tatsächlichen Ursache der Kostensteigerung differenziert nach Leistungen, Kostenträgern inkl. Rückblick und einer Prognoseerwartung.

Was sind konkret die Ursachen in qualitativer und quantitativer Hinsicht der Kostenentwicklung?

Wie steht es konkret um die Rohstoffpreisentwicklung insbesondere Holz und Papier?

Wie ist die Prognose der Kostenentwicklung bei der Restabfallbehandlung und -verwertung insbesondere unter dem Aspekt der 20 Mio. € Investition in die MBT Trier, über deren Erfolg bzw. Vollzug der Öffentlichkeit bisher keinerlei konkreten Informationen vorliegen?

Warum erhalten die Gremien und auch die Öffentlichkeit keinen Zugang zu einer aussagekräftigen Gesamtkalkulation wie in früheren Jahren?

Der Presse ist zu entnehmen, dass z.B. für Wittlich ein Wertstoffhof mit einer Investitionssumme von 1,3 Mio. € geplant ist. Ein Zweiter im Hunsrück ist in Vorbereitung. Derartige Standorte arbeiten nicht kostendeckend und sind über den allgemeinen Gebührenhaushalt zu finanzieren.

Sind die Investitionskosten und mögliche Betriebskosten in sechsstelliger Höhe pro Jahr in der Kalkulation bereits berücksichtigt? Wenn nein, gibt es eine Prognosebetrachtung?

Wie ist es geplant, den verbleibenden Verlustvortrag und das erforderliche Eigenkapital bis zur Vereinheitlichung der Gebühren 2025 (?) zu erwirtschaften? Bei dem vorliegenden geplanten Abbau in 2021 wird es noch mindestens 10 weitere Jahre dauern, um den Haushalt auszugleichen ohne weitere Kostensteigerungen zu berücksichtigen.

Sind dem entsprechend bereits heute weitere Gebührenanpassungen für die kommenden Jahre geplant?

3. Deponierückstellungen:

In der vorliegenden Kalkulation fehlen konkrete Informationen zur bestehenden Deponierückstellungsberechnung, obwohl wiederholt hier die zentrale Ursache der Kostensteigerung der Öffentlichkeit gegenüber begründet wird.

Haben Sie sich einmal mit der Frage beschäftigt, ob ggf. zu hohe Rückstellungen gebildet werden?

Eine Rückstellungsberechnung basiert auf hunderte Stellschrauben und ist ein komplexes Rechenwerk.

Jedoch gibt es elementare Größen, die festgelegt werden müssen und erhebliche Auswirkungen auf das Endergebnis haben. Dazu zählen neben den Abzinsungssätzen, die durch die Bundesbank per Gesetz vorgegeben werden, die allgemeine Preissteigerungsrate zur Berechnung der Aufzinsung, die der "Kalkulator" im gewissen Rahmen selbst wählen kann.

Als Gremienmitglied könnte z.B. dazu folgende Frage formuliert werden:

Wie hoch war die Preissteigerungsrate innerhalb der Rückstellungsberechnung vor der Übernahme der Berechnung durch den A.R.T. und wurde diese damals als angemessen, z.B. durch einen Wirtschaftsprüfer, bewertet?

Gab es nach der Übernahme durch den Zweckverband eine Änderung der Preissteigerungsrate und wenn ja, wie hoch ist diese und welche monetären Auswirkungen hat diese Anpassung innerhalb der neuen Rückstellungsberechnung auf den Nominalwert zum Zeitpunkt der Fälligkeit und den Barwert bezogen auf das laufende Haushaltsjahr gegenüber der früheren Berechnung?

4. Das "Modell Trier Plus" - die Biotüte

Mit großem Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass scheinbar das Land bzw. die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord von den zwischenzeitlich per Schreiben vom 29.05.2020 festgesetzten restriktiven Anforderungen an eine mögliche Verlängerung des Evaluationszeitraumes abgerückt sind und dem ART scheinbar ein Entgegengekommen signalisiert haben.

Dennoch bleibt als Fazit, auch wenn möglicherweise eine renommierte Anwaltskanzlei aus Berlin bei der Behörde einen rechtlich beeindruckende Wirkung hinterlassen hat und/oder das Damoklesschwert "Landtagswahl" nach 2015 erneut über der Abfallwirtschaft schwebt: Das "Modell Trier Plus" muss seine Gleichwertigkeit grundsätzlich beweisen und kann bzw. wird nach unserer Überzeugung bei einem fehlendem Gleichwertigkeitsnachweis seine Anerkennung verlieren.

Es mag zwar sein, dass im Moment das System von amtlicher Seite eine Tolerierung erfährt, aber wer Recht hat muss nicht Recht haben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es muss Ihnen bewusst sein, dass die Biotüte bundesweit in der Fachwelt verurteilt wird. Nicht ohne Grund haben Interessenvertreter, wie das Bundesumweltamt, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Naturschutzbund (NABU), der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) oder der Bauern- und Winzerverband sich eindeutig gegen die Biotüte und für die Biotonne positioniert und teilen die Auffassung, dass sich Bringsystem nicht für Biomüll eignen.

Es muss Ihnen bewusst sei, dass das Tütensystem im Landkreis Bernkastel-Wittlich als kommunales Erfassungssystem für den häuslichen Massenabfall "Biomüll" versagt hat. Es besteht weder eine Akzeptanz oder ein Verständnis in der Bevölkerung noch eine Bereitschaft seitens der Gemeinden eine entsprechende Anzahl an Containerstandplätze bereit zu stellen. Da nützt auch ein stetiges Bitten und Betteln des Landrates im Rahmen der Ortsbürgermeisterdienstbesprechungen nicht mit dem Werben um weitere Standorte. Dies absolut zu Recht, da es ein Skandal ist, dass von verschuldeten Gemeinden und Städten erwartet wird, kostenfrei Standorte zur Verfügung zu stellen und diese zu unterhalten, nur damit ein Gebühren finanzierter Zweckverband seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

Es muss Ihnen bewusst sein, dass das Tütensystem diskriminierend, einfach nur ekelig, seuchenhygienisch und hygienisch bedenklich, unwirtschaftlich ist und eine vernichtende Ökobilanz aufweist.

Es muss Ihnen bewusst sein, dass dieses System nicht dem Anspruch an eine moderne, zeitgemäße und ökologisch hochwertige Dienstleistungseinrichtung im 21. Jahrhundert gerecht wird.

Als Vertreter und Vertreterin eines Souveräns haben Sie die Verantwortung zum Wohle der Gesellschaft und der Umwelt die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Es besteht leider der Eindruck, dass in der Politik der kommunalen Abfallwirtschaft eine kritische Auseinandersetzung nicht erwünscht ist, was das Vertrauen in den Zweckverband nachhaltig schädigt. Das zeigte sich erst vor Kurzem. Die Mehrheitsfraktion im Kreistag des Vulkaneifelkreises hat eine Kandidatin als Vertreterin für die Verbandsversammlung der Opposition, die das Vorschlagsrecht besitzt, abgelehnt, mit dem Argument zu kritisch zu sein. Der Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion im selben Kreistag hat eine Unterlassungserklärung durch den Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter erhalten, weil dieser öffentlich in seiner Funktion als Vorsitzender zu Recht die mangelnde Transparenz des Zweckverbandes gegenüber den Kreisgremien und der Öffentlichkeit angeprangert hat.

Wir appellieren an Sie, gerade im Bereich der Abfallwirtschaft als Daseinsvorsorge wohlüberlegt und ausgewogen auf Basis einer kritischen Auseinandersetzung zu entscheiden.

Wir erlauben uns nochmals zum Ausdruck zu bringen, dass die Biotonne ein hochwertiges Sammelsystem ist, was überregional große Akzeptanz geniest. Sprechen Sie mit Ihren ParteikollegenInnen in anderen Kreisen, in Kusel, wo 2019 die Biotonne eingeführt wurde, in Cochem-Zell, wo 2017 die Biotonne mit Filterdeckel erfolgreich eingeführt wurde, in Koblenz, wo aktuell eine Weiterentwicklung des Systems durch Änderung des Abfuhrrhythmus und Deckelumrüstung erfolgt, im Rhein-Hunsrück-Kreis, wo aktuell eine eigene Vergärungsanlage gebaut wird, um insbesondere die regionale energetische und stoffliche Wertschöpfung voranzutreiben und fragen Sie deren Einschätzung zu einem Bringsystem für Bioabfall, was Sie Ihren eigenen Bürgern abverlangen. In RLP verfügen von 36 Gebietskörperschaften 30 über die Biotonne und erfassen im Durchschnitt eine Menge von über 90 kg je Einwohner und Jahr und liegen damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von ca. knapp 60 kg/EWa. Das sind Vorbilder, von deren Erfahrungen jede Kommune profitieren kann. Es lohnt sich.

Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Meinungsbildungsprozess, stehen Ihnen für Rückfragen und zur Diskussion sehr gerne zur Verfügung und freuen uns sehr über Ihr Feedback, Ihre Fragen, Anmerkungen oder auch konstruktive Kritik.

Ihre Initiative "Ja zur Biotonne in der Region Trier"