NABU - Bioabfallsammlung: mangelhaft!

17.11.2023

Der NABU bringt es wieder vortrefflich auf den Punkt.

Eine aktuelle Analyse des NABU bestätigt: 

Zahlreiche Kreise und Städte weiterhin trotz seit 2015 bestehender gesetzlicher Getrennterfassungspflicht mit mangelhafter Bioabfallsammlung

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.

Große Potentiale werden weiterhin nicht erschlossen. Häufig gibt es die Biotonne nur auf freiwilliger Basis oder sie wird gar nicht angeboten.

Die Bundesländer sind für den Vollzug der Abfallgesetze in Deutschland zuständig. Sie müssen daher auf jene Städte und Kreise, die sich noch immer einer Getrenntsammlung von Bioabfällen verweigern, Druck ausüben, damit Biotonnen flächendeckend eingeführt werden. Auch sollten die Länder ambitionierte Abfallwirtschaftspläne verabschieden. In Rheinland-Pfalz wurden Zielwerte für die Menge an Bioabfall im Restmüll festgelegt. Je nach Siedlungsstruktur muss diese bis 2030 auf maximal 20 bis 28 Kilogramm pro Kopf und Jahr reduziert werden. Alle fünf Jahre sind hierfür Analysen des Restmülls durchzuführen. Die anderen Bundesländer und die Bundesebene sollten sich an diesem Positivbeispiel orientieren und entsprechende Zielvorgaben festschreiben.