KOMMENTAR: „Endlich ein eindeutiger Rechtsrahmen pro Biotonne – Landtag beschließt einstimmig LKrWG!“ 

13.08.2023

Der Landtag Rheinland-Pfalz stimmt dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität über die Änderung des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes in seiner Sitzung am 19.07.2023 einstimmig (!) zu und folgt damit der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten.

Hintergründe zum Inhalt und zur Intention der Gesetzesänderung ist der Pressemitteilung des MKUEM vom 21.07.2023 zu entnehmen.

Damit erhält zum einen der im März 2023 novellierte Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz – Teilplan Siedlungsabfallwirtschaft eine Rechtsverbindlichkeit.

Zum anderen wird auf Landesebene endlich eine Rechtsklarheit bzgl. des Vollzugs der Getrennterfassungspflicht von Bioabfällen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geschaffen

Das KrWG wurde 2012 beschlossen und ist seit 2015 in Kraft. Ein zentrales Thema war u.a. die Forderung nach einer verbindlichen Getrennterfassungspflicht von Bioabfällen. Der Vollzug und die Überwachung dieses Bundesgesetzes obliegen den Ländern.

Die fragwürdige Rechtsauslegung des Zweckverbandes ART und deren unsinnige Umsetzung mit dem "Modell Trier Plus", das aus fachlicher Sicht als Alibisystem gewertet werden kann, hat das Land gezwungen einen eindeutigen Rechtsrahmen zu schaffen.

Sehr erfreulich ist festzustellen, dass innerhalb des Landtags der Gesetzentwurf einstimmig angenommen wurde. Dies lässt hoffen, dass die Bedeutung und Notwendigkeit als positiver Impuls bei den entsprechenden kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort zur Kenntnis genommen wird und nun endlich zügig die flächendeckende und längst überfällige Biotonne eingeführt wird.

Das "Abenteuer Biotüte" des ART wird und kann u.E. die rechtlichen Vorgaben des LKrWG nicht erfüllen und ist damit zwingend zu beenden. 

Die zugehörige Beschlussvorlage findet sich hier unter der Drucksache 16/6613.

Das zugehörige Sitzungsprotokoll findet sich hier.