Landtagswahl RLP 2021: „Die flächendeckende Biotonne ist Bestandteil des Koalitionsvertrages!“

09.05.2021

VIELEN DANK !!!!!

Mit großer Mehrheit wurde seitens der Koalitionspartner SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP der Entwurf des neuen Koalitionsvertrages 2021 mit dem Titel "KOALITION DES AUFBRUCHS UND DER ZUKUNFTSCHANCEN" verabschiedet.

Der Klimaschutz ist ein Schwerpunktthema, so ist die Zielsetzung Rheinland-Pfalz bis 2040 zur Klimaneutralität zu entwickeln.

Mit großer Freude und als kleine Sensation ist festzustellen, dass beim Thema Circular Economy die flächendeckende Biotonne als klima- und bürgerfreundlichste Form der Getrennterfassung von häuslichen Bioabfällen gewertet wird.

So findet sich unter Zeile 1039:

"Wir streben die flächendeckende Nutzung einer Biotonne für den anfallenden organischen Abfall an."

und unter Zeile 1657 ff.:

"Gleichzeitig geben wir ein klares Bekenntnis für die bewährte Biotonne und das damit verbundene Abholsystem ab. Es hat sich gezeigt, dass dieses System in der Bevölkerung ein hohes Maß an Zuspruch erfährt."

Dieses klare Bekenntnis ist eine deutliche Botschaft, eine fachlich fundierte Aussage und wird sicherlich bundesweit für Aufmerksamkeit sorgen. Insofern fühlen wir uns als Initiative in unserer Position bestätigt und sehen es als Rückenwind für unsere weitere Arbeit.

Kommt damit nun automatisch die Biotonne?

Natürlich nein, nicht direkt, denn es gilt weiterhin die kommunale Selbstverantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Zuständigkeit die Ausgestaltung der Abfallwirtschaftskonzepte liegt.

Aber,

  • gemäß Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten zur Drucksache 17/12882 vom 22.09.2020 auf die kleine Anfrage der CDU zur Frage: "Plant die Landesregierung, in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen?" wurde klargestellt: "Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung besteht in den Grenzen des geltenden Rechts. Nur wenn diese Grenzen nicht beachtet werden sollten, werden die zuständigen Landesbehörden in dem der Fragestellung zugrundeliegenden Sachverhalt die gebotenen Maßnahmen treffen."

Da nicht zu erwarten ist, dass die Lokalpolitik und insbesondere die Verantwortlichen des ART sich von ihrem bisherigen Standpunkt abbringen lassen werden, geschweige denn Einsicht besteht, dass das bisherige System trotz "Gefälligkeitsgutachten" gescheitert ist, bleibt abzuwarten, inwiefern:

  • LokalpolitikerInnen in der Region Trier der Regierungskoalition sich zukünftig gegen die Zielsetzung des eigenen Koalitionsvertrages stellen werden,
  • die zuständige Fachaufsicht (SGD-Nord) und Kommunalaufsicht (ADD) die verschärften politischen Anforderungen der Landeregierung vollziehen werden,
  • das Umweltministerium konsequent auf die betroffenen Gebietskörperschaften einwirken wird,
  • oder final es erforderlich sein wird, über ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren die definierten Ziele umzusetzen?

Wir sehen im "Modell Trier Plus" ein Alibisystem und einen klaren Rechtsverstoß gegen die Vorgaben der Getrennterfassungspflicht nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Aus diesem Grund appellieren wir an das Land und die zuständigen Aufsichtsbehörden unmissverständlich den rechtskonformen Vollzug gegenüber dem Zweckverband A.R.T. einzufordern.