Wie ist die Zuständigkeit in der kommunalen Abfallwirtschaft in der Region Trier geregelt?

15.04.2019

Die Zuständigkeit der kommunalen Abfallwirtschaft wurde u.a. seitens der Kreise in der Region Trier an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) im Jahre 2015 übertragen. Diesem Zweckverband obliegt nun die Entsorgungsverantwortung für die Kreise Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, dem Vulkaneifelkreis, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie der Stadt Trier. Damit umfasst der Zweckverband mit ca. 530.000 Einwohnern und ca. 500 Ortsgemeinden eine Fläche von ca. 5.000 km², was etwa die doppelte Fläche des Bundeslandes Saarland oder etwa einem Viertel des Bundeslandes Rheinland-Pfalz entspricht.
Kritische Stimmen besagen, dass aufgrund der Struktur des Zweckverbandes mittlerweile keine unmittelbare Mitbestimmungsmöglichkeit der Gemeinden auf Sachentscheidungen des Verbandes existiert. Ebenso ist nicht davon auszugehen, dass aufgrund der Größe des Zweckverbandes im Gegensatz zur früheren Struktur die Meinung einer einzelnen Gemeinde oder Gruppierungen politisch großes Gewicht erfährt, um z. B. über die üblichen Wege Gemeinderat-Verbandsgemeinderat-Kreistag-Verbandsversammlung-Verbandsvorsteher Einfluss nehmen zu können. Kritiker der Verbandsbildung sprechen hier im vorliegendem Fall auch von einer Entmündigung der Kommunalpolitik und Machtbündelung auf einen kleinen ausgewählten Kreis in einem Bereich der Daseinsvorsorge.