KOMMENTAR: "Kritik an der Bedarfsabfrage des ART zur „freiwilligen“ Biotonne – aber Empfehlung zur Teilnahme an alle BürgerInnen der Vulkaneifel!"

28.07.2020

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (ART) führt derzeit eine Bedarfsabfrage zur Einführung einer "freiwilligen" Biotonne im Vulkaneifelkreis durch.

Bei dieser Abfrage handelt es sich um eine rechtlich unverbindliche Aktion und dient ausschließlich nur dazu, einen möglichen Aufwand für die weiteren Planungsschritte abzuschätzen.

Die Initiative "JA zur Biotonne in der Region Trier" sieht die Maßnahmen des Verbandes zwar sehr kritisch, es werden aber dennoch alle Bürgerinnen und Bürger, Vermieter und sonstige Gebührenpflichtige im Kreis Vulkaneifel ausdrücklich dazu aufgerufen, ein klares Zeichen pro Biotonne zu setzen und ihr Interesse und Solidarität an einer Biotonne durch entsprechende Rückmeldung an den ART zu bekunden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Abgabe dieser Bedarfsabfrage keine tatsächliche Verpflichtung zur späteren Übernahme einer Biotonne besteht.

Die Initiative hat bereits in der Vergangenheit das Abfallwirtschaftskonzept des ART hinsichtlich der Umsetzung der gesetzlich geforderten Getrennterfassungspflicht von Bioabfällen wiederholt scharf kritisiert. Dies betrifft insbesondere die Abschaffung der Biotonne in der Vulkaneifel und Einführung des Biotütensystems als Ersatz. Ebenso stößt das kontinuierliche Festhalten an dem Tütensystem im gesamten Zweckverband auf absolutes Unverständnis, obwohl eklatante Mängel, ein Missbrauch der Gemeinden und ein Systemversagen vorliegen und definitiv keine Akzeptanz in der Bevölkerung und auf Gemeindebene zu erkennen ist.

Die mögliche Einführung einer "freiwilligen" Biotonne ausschließlich nur in der Vulkaneifel und die derzeitige Abfrage ändert hier auch nichts an der kritischen Haltung.

Grundsätzlich wird dieser Beschluss zwar als Zwischenschritt in die richtige Richtung zur Einführung einer flächendeckenden Biotonne gesehen. Ebenso ist positiv anzumerken, dass die bisher abgelehnte Biotonne nun wieder Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzeptes ist und der ART sich nun wieder gezwungenermaßen mit dieser auseinandersetzen muss.

Eine mögliche Einführung einer zusätzlichen und "freiwilligen" Biotonne löst jedoch nicht die desolaten diskriminierenden, unhygienischen und umweltfeindlichen Zuständen rund um das Bringsystem der Biotüte.

Absolut unverständlich ist, dass gemäß Schreiben der ART, das aktuell nur den Gebührenschuldnern und nicht den Mietern zur Abfrage zugeschickt wurde, ein zusätzlicher Gebührensatz in Höhe von 106,45 € für eine zusätzliche Biotonne mit 120 Litern Inhalt aufgerufen wurde. Diese Gebühr entbehrt jeglicher Grundlage und kann als solche für diese Leistung z.B. im Quervergleich zu anderen Kommunen als Wucher zur Abschreckung von potentiellen Biotonneninteressenten betrachtet werden. Ebenso existiert weder eine ganzheitliche, transparente und nachvollziehbare Gebührenkalkulation noch eine Rechtsgrundlage in Form einer durch den Kreistag legitimierten Satzung. Dieser horrende Gebührensatz lässt eher vermuten, dass die Gelegenheit genutzt wird, hier zusätzlich Einnahmen zum Stopfen anderer Haushaltslöcher zu generieren.

Dieser "krumme" Betrag suggeriert eine perfekte, stimmige und abschließende Gebührenfestsetzung. Die Politik und BürgerInnen werden letztendlich hier vor vollendete Tatsachen gestellt.

Der spontane Kreistagsbeschluss, die laufende Bedarfsabfrage und die einseitige Öffentlichkeitsarbeit des ART zeigt nach Auffassung der Initiative, die Hilflosigkeit und Planlosigkeit der Verwaltung inkl. des ART im Umgang mit dem Systemversagen.

Diese Unprofessionalität zeigt sich u.a. auch darin, dass zahlreiche Fragestellungen weiterhin ungeklärt sind:

  • Warum wird keine nach Haushaltsgröße differenzierter Gebührensatz vorgesehen?
  • Warum werden keine, wie bundesweit üblich, unterschiedlichen Behältergrößen angeboten?
  • Müssen Biotonnennutzer zukünftig weiterhin das Biotütensystem mitfinanzieren?
  • Ist es geplant, die alten Biotonnen weiter zu verwenden und wenn ja, wie erfolgt zukünftig aus Sicht des Abfuhrunternehmens die Kenntlichmachung von "bezahlten und alten unbezahlten" Biotonnen?
  • Was darf zukünftig über diese freiwillige Biotonne entsorgt werden - auch Gartenabfälle? Schließlich war es ein offizieller Grund sowohl bei der Verwaltung, der ART und seitens der "Sansibar-Koalition" der Abschaffung, dass die BürgerInnen der Vulkaneifel die Biotonne in der Vergangenheit "falsch" genutzt haben und den Fehler begangen haben Garten- und Grünschnittabfällen darüber zu entsorgen.
  • und, und, und.....

Die rechtliche Unzulässigkeit des freiwilligen "Modell Trier Plus" bzw. des Biotütensystems wurde bereits von der Aufsichtsbehörde und des Umweltministeriums stark angezweifelt. Zu diesen Aussagen gibt es bis heute kein Statement der ART gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit.

Durch Einführung eines zweiten freiwilligen Systems wird die Rechtskonformität aus Sicht der Initiative nicht erfüllt. Stattdessen wird durch den parallelen Aufbau und das Vorhalten von zwei Sammelsystemen die Kosten und damit die Gebührenbelastung für die BürgerInnen unverantwortbar in die Höhe getrieben.

Die Initiative bleibt weiterhin bei ihrer Forderung, das Biotütensystem schnellstmöglich abzuschaffen und die Biotonne als bürgerfreundliches Holsystem im gesamten Zweckverband flächendeckend inkl. Freistellungsmöglichkeit für Eigenkompostierer unverzüglich einzuführen.

Ebenso wird die Politik dringend angehalten, sich umfassend, nachvollziehbar und transparent über die Kalkulationsinhalte und zur aktuellen Lage informieren zu lassen.