KOMMENTAR: "Das kleinste Mitglied eines Monsterzweckverbandes zeigt, wo die Reise hingeht...."

14.02.2022

Endlich ein Schritt in die richtige Richtung, die Vorzeichen stehen eindeutig auf die Rückkehr zur Biotonne (zumindest) in der Vulkaneifel, dessen Abschaffung in 2019 eine desolate Fehlentscheidung der Sansibarkoalition mit fachlichem Beistand des ART war.
Dass die BürgerInnen es jetzt selbst wieder gerade biegen müssen, ist eigentlich ein Trauerspiel der kommunalen Selbstverwaltung und der Fachberatung des zuständigen Zweckverbandes, die nicht die Größe haben, Verantwortung zur eigenen Kurskorrektur zu übernehmen und sich nicht eingestehen wollen, dass das Modell Trier Plus versagt hat.
Zusätzlich stehen die Vorzeichen auf landespolitischer Ebene mit dem Koalitionsvertrag und der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes eindeutig auf pro Biotonne.

Eigentlich könnte das Land dem Elend und dem Grauen zügig ein Ende bereiten, statt nun die BürgerInnen zur Wahlurne laufen zu lassen, erfüllt das Tütensystem doch eindeutig jetzt schon nicht die gesetzten Vorgaben.
Von einer Mehrheit pro Biotonne in der Vulkaneifel ist auszugehen, das ist einerseits erfreulich, andererseits ist der Frust in der Bevölkerung groß durch einen bürgerunfreundlichen Zweckverband, das Taktieren der Parteien, das Wegbügeln von Bürgerbegehren und, und, und......
Ob dieses Bürgerbegehren dazu beitragen wird, die Politikverdrossenheit zu verbessern, wird sich zeigen.
Dieses Bürgerbegehren ist eine Kröte, die gilt es zu schlucken.
Ob die nun jetzt gewählte Systemausgestaltung als Vorschlag sinnvoll ist, wird noch zu Diskussionen führen.
Warum die Politik dazu neigt, bei "Stimmungsschwankungen" von einem Extrem in das andere zu verfallen, bleibt ein Rätsel.
Warum jetzt das Pendel von der 100-%igen freiwilligen Autofahrertüte zu einer 100-%igen Pflichtbiotonne ausschlägt, muss die Politik selbst beantworten.
Es wird am Ende (hoffentlich) nicht über Pro und Contra entscheiden, aber es ist ein erheblicher Dämpfer für eine breite Bürgerakzeptanz, zusätzlich lässt es ein Blick über den Tellerrand vermissen.

Zitat:
"Ausnahmen für Eigenkompostierer soll es nicht mehr geben. Das steht laut Landrätin dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entgegen. »Strauchiges und Krautiges« darf durchaus in der Biotonne entsorgt werden. Wünschenswert sei das aber weniger, so Gieseking. Denn die Abfälle aus der Biotonne sollen der Vergärung zu Biogas zugeführt werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit sei es daher besser, Grünschnitt zu einer der Sammelstellen im Kreis zu bringen, da er von dort aus zur Kompostierung gebracht wird."


Nein Frau Landrätin, das stimmt leider so nicht, weder steht die Eigenkompostierung dem KrWG entgegen und warum sollte dann die freiwillige Biotüte des ART legitim sein, zum anderen ist es ein bundesweiter Standard, zusätzlich ist es eine Selbstverständlichkeit Gartenabfälle vollumfänglich über die Biotonne zu erfassen, das hat was mit Service, Dienstleistungsangebot, Bürgerfreundlichkeit und Reduzierung des Individualverkehrs zu tun, was die Nachfrage nach zusätzlichen Sammelstellen für Gartenabfälle im Bringsystem eher reduziert.