INFOTHEK-Spezial: „Die Gebührenkalkulation“ oder die Kunst der Haushaltsplanung

14.08.2020

Darf eine Kommune Gebühren würfeln, raten, schätzen oder im Kaffeesatz lesen?

Definitiv NEIN!

Ein kommunaler Betrieb, wie der Zweckverband ART, erhebt Gebühren zur Deckung seiner Aufwendungen. 

Im Gegensatz zu Steuern orientieren sich Gebühren u.a. an den Grundsätzen des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG), das vorschreibt, dass eine Gebührenerhebung einem Kostendeckungsgrundsatz und einem Kostenüberschreitungsverbot unterliegt. Zusätzlich müssen Gebühren zweckgebunden für den betreffenden Erhebungsgrund eingesetzt werden - anders gesagt, es dürfen keine Gewinne erwirtschaftet werden, fallen Überschüsse an, sind diese den Gebührenzahlern z.B. durch Gebührensenkungen gut zu schreiben.

Die Gebührenfestsetzung des ART in der Vergangenheit in Kombination mit den bekannten veröffentlichten Informationen, die eher einem Sammelsurium an Zahlenfragmente erinnert, lässt viel Spielraum für Spekulationen und Fragezeichen. Zusätzlich ist das Vertrauen in die Kalkulationsleistung des ART aufgrund der aktuellen Geschehnisse in der Vulkaneifel an einem Tiefpunkt angekommen. So sind viele Fragen bis heute unbeantwortet:

  • Leerungspreise einer Restmülltonne 9,49 € + X zum Wucherpreis?
  • Nicht nachvollziehbare Ausschöpfung eines "Lenkungszuschlages"?
  • Quersubventionierung von Leistungen zwischen Grund- und Leerungsgebühr?
  • Grundgebühr zu günstig?
  • Leerungsgebühr zu teuer?
  • Restabfallsack zum Preis von 9,42 €?
  • Die 90 € Biotonne des Landrates Thiel?
  • Die 106,45 € "freiwillige" Biotonne?
  • Zahlen, Daten, Fakten - wann kommt die nächste Gebührenerhöhung?
  • Unterlassungserklärung gegen einen Fraktionsvorsitzenden, der Transparenz einfordert?
  • Zukunftskonzept: Vereinheitlichung der Gebühren 2025, 2030 - Langzeitfolgen Millionengrab Deponierückstellungen und MBT Trier - Quo Vadis Gebührenhaushalt?
  • und, und, und.....

Bei der Kalkulation gibt es aus betriebswirtschaftlicher Sicht grundsätzlich unterschiedliche Verfahren. Jede Kommune hat z.B. seine individuellen und historisch gewachsenen Berechnungsmodelle.

So werden z.B. in einem Abfallgebührenhaushalt zunächst alle Leistungen definiert, die zugehörigen Kosten mit Prognosewerte für einen bestimmten Kalkulationszeitraum ermittelt und die Kosten auf Kostenträger und Einzelgebühren verteilt. 

Wichtig ist hier stets ein gesamtheitlicher Ansatz, d.h. Wechselbeziehungen zwischen Leistungen müssen zwingend berücksichtigt werden - z.B. Biotonne - Restmüll - Mengenverschiebungen aus einem System in das andere.

Eine Gebührenkalkulation sollte für die politischen Entscheidungsträger so transparent sein, dass der "rote Faden" der Gebührenermittlung durchgängig nachvollziehbar sein sollte, insbesondere aus welchen Teilsummen sich ein Gebührensatz zusammensetzt (z.B. wie hoch ist der Lenkungszuschlag in einer Leerungsgebühr).

Der ART gewährt der Öffentlichkeit seit der Übernahme der Zuständigkeiten keinen Einblick in die Gebührenkalkulation. Das zugängliche Material ist diesbzgl. indiskutabel.

Für diejenigen interessierten LeserInnen, die auch Interesse an Zahlen haben, findet sich hier als ein mögliches Beispiel die letzte öffentliche Kalkulation des Landkreises Bernkastel-Wittlich aus dem Jahr 2010 für den Zeitraum von 2011 bis 2013. Diese wurde damals ausdrücklich seitens des Kreistages als überdurchschnittlich transparent und positiv bewertet.

Diese ist öffentlich im Ratsinformationssystem des Landkreises zugänglich.

Allen politischen Entscheidungsträger in den Gremien kann nur dringend empfohlen werden, die Vorlage einer transparenten, nachvollziehbaren und vollumfänglichen Gebührenkalkulation von der Verwaltung und dem ART zu verlangen.

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser !!!!!