FAKTENCHECK: "Novelle der BioabfallV - keine Zukunft für Bringsysteme zur Erfassung biologisch abbaubarer Abfälle?"

23.10.2021

Keine Zukunft für das "Modell Trier Plus" - Warum?

Nicht nur, dass das System unwirtschaftlich, bürgerunfreundlich, seuchen-hygienisch bedenklich und diskriminierend ist, unökologisch und über keine Leistungsfähigkeit verfügt sowie auf Kosten der Gemeinden finanziert wird, das System "Biotüte" fördert aufgrund der Anonymität und Lage der Sammelstandorte den Missbrauch für widerrechtliche Ablagerungen, zeigt deutlich erhöhte Fehlwurfquoten und ist hinsichtlich Verursacherprinzip nicht kontrollierbar - Lenkungsinstrumente zur Steuerung der Störstoffanteile gibt es nicht.

Die Novelle der Bioabfallverordnung definiert hier jedoch für die Zukunft der Bioabfallverwertung deutliche Grenzen, die durch das Trierer Autofahrer- und Spaziergänger "Sowieso-Fahrten-System" nachweislich derzeit und zukünftig nicht einhaltbar sind.


So ist der Pressemitteilung des BMU vom 22.09.2021 zu entnehmen:

Bundesregierung minimiert Plastikanteil im Bioabfall

Künftig dürfen Bioabfälle nur noch maximal 0,5% Kunststoffe enthalten, bevor sie in die Kompostierung oder Vergärung gelangen; diese erstmals eingeführte Obergrenze sieht die Novelle der Bioabfallverordnung vor, die am 22.09.2021 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Dieser Wert gilt künftig auch für Verpackungen und Kaffeekapseln, die als biologisch abbaubare Kunststoffprodukte beworben werden. Solche Kunststoffe bauen sich in Behandlungsanlagen nicht vollständig ab und können daher die Umwelt verschmutzen. Zudem wird der Anwendungsbereich für Bioabfälle erweitert. Komposte aus Bioabfällen, die nicht als Düngemittel oder auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden, unterliegen künftig auch der Bioabfallverordnung.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Kunststoffe im Bioabfall sind eine Gefahr für die Natur und den Menschen. Noch viel zu oft landen Lebensmittelabfälle mit Kunststoffverpackungen in der Kompostierung oder Biogasanlagen. Dort bauen sie sich nicht ab, sondern gelangen im Dünger auf unsere Äcker und Gemüsebeete, wo sie als Mikroplastik hunderte von Jahren überdauern. Kunststoffe aus dem Bioabfall zu entfernen verursacht hohe Kosten. Kunststoffe haben im Bioabfall nichts zu suchen. Mit den erstmals eingeführten Obergrenzen wird sichergestellt, dass nur Bioabfälle mit sehr geringen, kaum vermeidbaren Mengen Kunststoff angeliefert werden. Aber am besten landen Lebensmittelverpackungen oder Plastiktüten erst gar nicht im Biomüll. Wenn wir als Verbraucherinnen und Verbraucher Bioabfälle gewissenhaft trennen, steigt die Qualität der Komposterde und die Umwelt bleibt sauber."

Kern der geplanten Novelle sind die neuen Vorgaben für die Entfrachtung von Fremdstoffen aus Bioabfällen, bevor sie in die biologische Behandlung (Kompostierung, Vergärung) oder Gemischherstellung gelangen. Betreiber der Behandlungsanlagen müssen künftig die Menge an Fremdstoffen im angelieferten Bioabfall prüfen. Werden die neuen Input-Obergrenzen überschritten, müssen sie die Fremdstoffe aufwändig entfernen. Das betrifft vor allem Kunststoffverpackungen, die mit verpackten Lebensmittelabfällen aus dem Handel und der Produktion oder privaten Haushalten in den Bioabfall geraten.

Grundsätzlich gilt künftig: Bioabfälle dürfen vor der Behandlung nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten. Stammen die Bioabfälle aus der Biotonne sind maximal 1,0 Prozent Kunststoffe zulässig. Je sauberer und sortenreiner die angelieferten Bioabfälle sind, desto geringer sind Aufwand und Kosten für die Fremdstoffentfrachtung.


Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) schreibt dazu auf seiner Seite:

Neue Anforderungen an die Qualität von Bioabfällen
BUNDESREGIERUNG BESCHLIESST "KLEINE" NOVELLE DER BIOABFALLVERORDNUNG

In der letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen hat das Kabinett Maßnahmen beschlossen, den Kunststoffgehalt in Bioabfällen zu minimieren. Auf Sammler, Aufbereiter und Behandler von Bioabfällen kommen anspruchsvolle neue Anforderungen zu.

Schwerpunkt der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen ist die Novelle der Bioabfallverordnung. Mit den anderen Artikeln werde 5 weitere abfallrechtliche Verordnungen teils materiell, teils redaktionell geändert.

Wesentliche Aspekte der Änderungen an der Bioabfallverordnung sind die Einführung von Anforderungen an die weitere Entfrachtung der Abfälle von Fremdbestandteilen und die Ausweitung auf Anwendungen wie den Garten- und Landschaftsbau.

Ziel ist dabei vor allem die Reduzierung des Eintrages von Kunststoffen, aber auch von Glas und Metallen, in die Umwelt.

Dafür soll ein "Kontrollwert" für den Kunststoffgehalt in den Bioabfällen vor Aufgabe in die biologische Behandlungsstufe eingeführt werden. Er soll bei verpackten Bioabfällen und Materialien grundsätzlich einen Wert von 0,5 % in der Trockenmasse mit einem Siebdurchgang von > 2 mm nicht überschreiten. Bei festen Bioabfällen wird der Kontrollwert 0,5 % in der Frischmasse mit einem Siebdurchgang > 20 mm betragen und bei festen Bioabfällen aus Haushalten und Kleingewerbe 1 %.

Wird der Kontrollwert (mehrfach) überschritten, ergeben sich Pflichten zusätzlich zu den Sichtkontrollen bei der Abfallannahme für Anlagenbetreiber und Sammler, sowie Anordnungsbefugnisse und -pflichten für die Behörde gegenüber den Betreibern:

  • eine Fremdstoffentfrachtung
  • ein Abweisungsrechts des Abfallbehandlers
  • eine Berichtspflicht bei Überschreitung des Kontrollwertes an die Behörde
  • eine Anordnungspflicht der Behörde zur Mängelbehebung
  • eine Untersagungsermächtigung der Behörde zur Abfallannahme
  • die Festlegung der Untersuchungsstelle durch die Behörde.

Korrespondierend werden die verschärften Grenzwerte der Düngemittelverordnung für den Fremdstoffgehalt in den Paragraphen 4 aufgenommen. Im Anhang 1 werden zahlreiche Einträge für zugelassene Bioabfälle aktualisiert. Dabei wird klargestellt, dass sog. biologisch abbaubare Kunststoffe nur in 2 Ausnahmefällen mit Bioabfällen erfasst werden dürfen: einerseits bestimmte landwirtschaftliche Mulchfolien durch Einarbeitung in den Boden an der Anfallstelle, andererseits bestimmte BAW-Sammeltüten für Bioabfälle. Es wird auch präzisiert, dass Altpapier und Papier-Sammeltüten nur als "Sammel- und Transportmaterialien" und u. a. nur, wenn Wachse, Silikonbeschichtungen usw. nicht fossilen Ursprungs sind, mit Bioabfällen erfasst werden dürfen. Verpackungen, Kaffeekapseln usw. aus solchen Materialien dürfen nicht mit den Bioabfällen behandelt werden.

Außerdem müssen die für die Erfassung von Bioabfällen zugelassenen speziellen Beutel aus biologisch abbaubaren Werkstoffen zukünftig bundesweit einheitlich für die Verbraucher nach Anhang 5 gestaltet werden.

Der VKU unterstützt das Bestreben der Bundesregierung, die Einträge von Kunststoffen und anderen Fremdbestandteilen von Bioabfällen in die Umwelt weiter zu reduzieren.

Der VKU wird nun auch den neuen Verordnungsentwurf im Detail auswerten und sich ggf. im Bundesratsverfahren erneut einbringen.

Für die Qualität der Bioabfälle ist die sortenreine Erfassung der Abfälle durch die Abfallerzeuger von größter Bedeutung. Der VKU fordert deshalb aber auch möglichst bald eine "große" Novelle der BioAbfV mit deutlich stärkeren Pflichten für Erzeuger, die ihre Bioabfälle Entsorgungsträgern überlassen, sowie für Haus‑, Nutz- und Kleingärten.

Hintergrund

Etwa 10 Mio. t Bioabfälle (Bio- und Grüngut) stammen aus der haushaltsnahen und kommunalen Sammlung und öffentlichen Gärten und Parks. Biogut und Grüngut stellen fast 60 % der recycelten Bioabfälle in Deutschland (2017). Sie werden maßgeblich durch kommunale Unternehmen zu Biogas, Biomethan, flüssigen Gärprodukten und Komposten hoher Qualität verarbeitet.

Die Kompostverwertung unterstützt den Schutz von Wasser, Boden, Luft und Biodiversität sowie die Nahrungsmittelproduktion. Sie verbessert den Luft- und Wasserhaushalt der Böden, ermöglicht den (Wieder-)Aufbau der Humusschicht, führt den Böden nachhaltig natürliche Nährstoffgemische zu, bindet Kohlenstoff und Stickstoff, verringert Erosion und Deflation und schützt Grund- und Oberflächengewässer.