FAKTENCHECK: „Das Klimaschutzkonzept RLP – ein klares Votum pro Biotonne und Eigenkompostierung!“

19.02.2021

Rheinland-Pfalz legt großen Wert darauf, das Land gemeinsam klimafreundlich zu gestalten. Diese Zielsetzung findet sich u.a. in der aktuellen Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes und dem zugehörigen Maßnahmenplan.

Das Landesklimaschutzkonzept (LKSK) dient der Umsetzung der gesetzlichen Klimaschutzziele mit Hilfe einer Strategie und eines Maßnahmenkataloges. Es ist jedoch nicht rechtlich verpflichtend, sondern dient eher als Leitlinien für einen Entwicklungsprozess und als Handlungshilfe für Entscheidungsträger.

Alle Lebensbereiche finden hier ihre Berücksichtigung und natürlich auch die Abfallwirtschaft.

Eine klare Positionierung findet sich bei der Frage der Getrennterfassung von Bioabfällen aus Privathaushalten.

Erfreulicherweise ist festzustellen, dass eindeutig ein unmissverständliches Votum für folgende Maxime definiert werden:

  • Bioabfälle sind grundsätzlich getrennt vom Restabfall zu sammeln.
  • Die häusliche Eigenkompostierung ist ein anerkanntes Instrument zur dezentralen Verwertung und Ressourcenschonung.
  • Die flächendeckende Biotonne wird als das einzig adäquate Sammelsystem für häuslichen Bioabfall angesehen.

Die entsprechenden Quellen finden sich u.a.:

Kapitel 5.1.6, Seite 63, Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz:

"Im Bereich der Siedlungsabfälle ist die Gruppe der Bioabfälle von besonderem Interesse. Sie fallen im Rahmen der Erzeugung von Nahrungsmitteln, bei deren Vertrieb und Verbrauch an. Sie sind von anderen Abfällen getrennt zu sammeln. Eine jüngst vom Umweltbundesamt veröffentlichte Studie hat, basierend auf Untersuchungen des in privaten Haushaltungen anfallenden Restabfalls, festgestellt, dass hiervon circa 39 Gewichtsprozent nativorganische Abfälle sind. Bei diesen organischen Abfällen handelt es sich überwiegend um Küchen- und Nahrungsabfälle. Diese organischen Abfälle gehören nicht in den Restabfall, sondern sind getrennt zu halten und zu sammeln, damit sie einer möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden können. Als hochwertige Verwertung wird hierfür die Vergärung mit energetischer Nutzung des entstehenden Biogases und die anschließende stoffliche Nutzung des Gärrestes zur Düngung angesehen. Bei einer flächendeckenden Einführung einer Getrenntsammlung mittels Biotonne wird ein zusätzliches erhebliches Potenzial zur Energiegewinnung und Emissionseinsparung gesehen."

Auszug aus dem Maßnahmenplan zum Klimaschutzkonzept:

Seite 178

"Jedes Kilogramm Abfall, das nicht abtransportiert werden muss, verursacht weniger CO2. Daher ist es sinnvoll, die private Entsorgung von Pflanzen und Pflanzenresten durch Kompostieren stärker zu fördern. Ein großer Teil der häuslichen, organischen Abfälle ist pflanzlichen Ursprungs. Haushalte, die über Gartenfläche verfügen, können vor Ort diese Bioabfälle im Rahmen der Eigen-Kompostierung als Düngemittel beziehungsweise Bodenverbesserungsmittel verwerten."

Seite 180

"Als Verfahren der Getrenntsammlung wird vom Umweltbundesamt die behältergebundene und haushaltsnahe separate Erfassung von Küchen- und Nahrungsabfällen mittels der Biotonne in der Breite als das einzig adäquate Sammelsystem, mit dem eine mengenmäßig relevante Organikmenge abgeschöpft werden kann, angesehen."