Die "Futterbar" eines kommunalen Zweckverbandes - Gebührenfinanzierte Tierseuchengefahr?

19.01.2025


Die wesentlichen Elemente des "Trierer Biotüten System" des A.R.T. Trier sind die Sammelcontainer, die i.d.R. in Randlagen von Siedlungsgebieten eingerichtet werden. Es zeigt sich wiederholt, dass die aufgrund von Überfüllungen und unsachgemäßer Nutzung Speisereste im größeren Umfang im Umfeld der Container sich ansammeln und erst bei einer der nächsten Leerungen beseitigt werden.


Nicht nur, dass der Aufwand für Reinigung und Instandhaltung dieser Plätze durch die Gemeinden bzw. die Grundstückseigentümer unentgeltlich zu erfolgen hat ("Schmarotzersystem"), sind die Standorte insbesondere im ländlichen Gebiet prädestiniert Wild, Ratten, Füchse, Marder, Mäuse, Katzen, Hunde, Vögel oder Ungeziefer anzulocken, als Futterquelle zu fungieren und somit eine Verbreitung von Krankheitserregern deutlich zu begünstigen.

Aktuell sind weit über tausend Sammelplätze eingerichtet, d.h. entsprechend viele Futterstellen für die Natur stehen bereit - dies mit unkalkulierbaren Risiken.

Denn dies steht im krassen Widerspruch zur Ausbereitungsgefahr von schlimmsten Seuchen (Quelle: peta.de): 

Mögliche Krankheiten werden durch verschiedenste Viren, Bakterien, Prionen oder Pilze ausgelöst und gehören zum Leben dazu. Teilweise übernehmen bestimmte Bakterien auch positive Aufgaben im Körper oder gefährden uns und andere Tiere erst ab einer gewissen Konzentration. Die tierhaltende Landwirtschaft jedoch ist als eines der gefährlichsten Systeme für unsere Gesundheit bekannt – und für die von Wildtieren und unseren tierischen Mitbewohnern. 

Warum stellt die Tierwirtschaft eine Gefahr für unsere Gesundheit dar?

Zur "Erzeugung" von Fleisch und anderen tierischen Produkten werden Tiere zu Abermillionen in verdreckten Ställen und Agraranlagen zusammengepfercht, oftmals inmitten ihrer eigenen Exkremente. Diese unhygienische Haltungsform erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass potenziell tödliche Krankheitserreger entstehen, mutieren und sich ausbreiten können.

Bei 75 Prozent aller neu auftretenden Infektionskrankheiten handelt es sich um Zoonosen – also Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Dazu gehören beispielsweise COVID-19, SARS, Ebola und die Vogelgrippe H5N1.

Damit die Tiere aufgrund ihrer artwidrigen Haltung nicht erkranken, verabreicht die tierhaltende Industrie ihnen große Mengen an Antibiotika. Dies hat jedoch zur Folge, dass immer mehr Keime resistent werden und Medikamente beim Menschen teils nicht mehr wirken. Die so herbeigeführte Antibiotikaresistenz führt dazu, dass Tausende Menschen an normalerweise gut behandelbaren bakteriellen Erkrankungen sterben – der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zufolge sind dies jährlich 700.000 Menschen. [2]

Sind gängige Antibiotika aufgrund von Resistenzen bei Menschen nicht mehr wirksam, kommen Reserveantibiotika zum Einsatz. Doch auch sie werden Tieren verabreicht, sodass selbst diese Notfallmedikamente mitunter nicht mehr wirken. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) listete antibiotikaresistente Keime im Jahr 2019 als eine der zehn Bedrohungen für die globale Gesundheit.

Was ist eine Tierseuche?

Als Seuche bei Tieren gelten Krankheiten oder Infektionen mit bestimmten Krankheitserregern, die sich meist schnell verbreiten und eine Gefahr für andere Tiere und uns Menschen darstellen oder eine wirtschaftliche Gefahr bedeuten – beispielweise, wenn sie die Tierbestände in der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedrohen.

Manche Seuchen gelten je nach Land als anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass ein Ausbruch umgehend dem zuständigen Amt gemeldet werden muss, welches dann Maßnahmen anordnet, die bis hin zur Tötung der Tiere gehen können.

Welche Tierseuchen sind besonders verbreitet?

Manche Seuchen erhalten mehr Aufmerksamkeit als andere – was meist mit dem "wirtschaftlichen Schaden" zusammenhängt, den sie in der landwirtschaftlichen Tierhaltung anrichten können. Daher wird unterschieden wird zwischen melde- bzw. anzeigepflichtigen Tierseuchen und solchen, die bei den zuständigen Behörden nicht gemeldet werden müssen.

Die folgenden Beispiele beziehen sich auf melde- bzw. anzeigepflichtige Tierseuchen.

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert seit 2021 auch in Deutschland. Für Menschen und andere Tiere, wie beispielsweise Hunde, ist die Schweinepest keine Gefahr.  Man kann sich weder durch Tierkontakt noch über den Verzehr von Fleisch anstecken. Aber für Wild- oder Hausschweine endet eine Infektion früher oder später meist tödlich.

Nun haben gerade jene Menschen Angst vor der Schweinepest, die die Schweine sowieso töten lassen: Schweinehalter:innen. Wenn ihnen die Afrikanische Schweinepest zuvorkommt und ein ASP-Ausbruch in ihrem Betrieb amtlich festgestellt wird, müssen laut Schweinepestverordnung alle Tiere vorzeitig getötet werden. Dies bedeutet ein Verlustgeschäft für Landwirtschaftsbetriebe, die ihr Geld mit der Tötung von Schweinen im Schlachthaus verdienen – also jenen Tieren, die unter anderem als Schnitzel auf dem Teller landen.

Eigentlich sind es Reisende, vor allem aus Osteuropa, die die Erreger der Schweinepest nach Deutschland bringen können, beispielsweise an Schuhen, Autoreifen oder durch achtlos weggeworfene Speisereste aus Fleisch oder Wurst, die mit dem ASP-Erreger kontaminiert sind. Da diese Erreger von heimischen Wildschweinen aufgenommen und möglicherweise zu einer Schweinehaltung getragen werden könnten, wird "vorbeugend" eine brutale Hetzjagd auf Wildschweine betrieben.

Letztendlich trägt jedoch der Mensch den ASP-Erreger aufgrund mangelnder Hygiene bei Kontrollen von Schweinehaltungen selbst in die Betriebe ein.

Vogelgrippe

Bei der Vogelgrippe muss zwischen verschiedenen Virusvarianten und Subtypen unterschieden werden. Bei Ausbrüchen der Vogelgrippe in tierhaltenden Betrieben wurden bereits Millionen gefiederte Tiere getötet – selbst wenn sie nur an einer niedrigpathogenen Variante erkrankt waren.

Vor allem Puten, die in teiloffenen Ställen gehalten werden, sind besonders betroffen. Auch Menschen können sich mit dem Virus der Vogelgrippe infizieren; an den Varianten H5N1 oder H7N9 starben in den vergangenen Jahren bereits Hunderte Menschen.

BSE

Die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE), auch Rinderwahn genannt, ist eine Erkrankung, die durch Prione ausgelöst wird und vor allem das Gehirn befällt. Es wird vermutet, dass der BSE-Ausbruch in den 90er-Jahren, der zu einer Epidemie führte, durch die Gabe von Tiermehl an Rinder ausgelöst wurde.

Durch den Konsum von infizierten Rindfleischprodukten kann BSE auf den Menschen übertragen werden und eine Variation der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit auslösen. Obgleich die Krankheit heute nur noch sehr selten auftritt, wurde Mitte 2021 ein atypischer Fall von BSE bei einer Kuh in Bayern gemeldet [6].

Infolge der BSE-Epidemie wurde Tiermehl in Deutschland für sogenannte Nutztiere verboten. Das Verbot wurde 2021 jedoch aufgeweicht, sodass nun Insekten und Schweine an gefiederte Tiere sowie Insekten und gefiederte Tiere an Schweine verfüttert werden dürfen.

Rinderherpes

Das Bovine Herpesvirus (BHV1), auch Rinderherpes genannt, ist eine für Rinder hochansteckende Viruserkrankung. Die Krankheit endet nicht immer tödlich, und die erkrankten Rinder könnten durchaus damit leben. Dennoch kann die Infektion einen hohen Einfluss auf die "Leistung" der Tiere haben und beispielswiese die Milchproduktion senken. Obgleich BHV1-Viren für den Menschen ungefährlich sind, fällen Veterinärämter daher für infizierte Rinder oftmals ein verfrühtes Todesurteil.

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine Viruserkrankung mit vielen Serotypen, die sogenannte Wiederkäuer, also Rinder, Schafe und Ziegen, befallen kann und deren Überträger kleine Mücken sind. Das Krankheitsbild kann der Maul- und Klauenseuche ähneln und ist erkennbar an einer typischen Blaufärbung der Zunge. Es gibt in Deutschland eine Impfung gegen die häufigsten Serotypen, die jedoch nicht verpflichtend ist.

Bei einem BTV-Ausbruch werden die Tiere meist getötet, obwohl die Krankheit nicht direkt von Tier zu Tier übertragen werden kann, gute Heilungschancen bestehen und auch für Menschen keine Gefahr besteht.

Umgang mit Tierseuchen: Auch gesunde Tiere werden getötet

Das Tiergesundheitsgesetz bzw. nach diesem Gesetz erlassene Verordnungen regeln, unter welchen Voraussetzungen im Seuchenfall betroffene Tiere getötet werden sollen. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Ausbruch eine Seuche direkt in einem Betrieb festgestellt wird oder wenn sich bisher nicht infizierte Tierbestände innerhalb eines bestimmten Radius um den infizierten Betrieb befinden und die zuständige Behörde die Tötung nach eigenem Ermessen anordnet.

In einem Seuchenfall drohen tierhaltenden Betrieben wirtschaftliche Einbußen, weshalb zuständige Behörden versuchen, eine Ausbreitung mit allen verfügbaren Mitteln zu verhindern. Da die Tiere für die Industrie lediglich eine Ware darstellen, ist die Tötung meist das Mittel der Wahl – selbst wenn sie die Seuche überleben könnten und nur ökonomische Verluste drohen. Bei der Tötung werden Hunderte oder sogar Zehntausende Tiere in kurzer Zeit direkt in den Stallanlagen getötet. Größere Tiere wie Schweine, Rinder oder Schafe werden meist mit einer elektrischen Durchströmung getötet. Dazu werden die Elektroden zuerst am Kopf zur Betäubung und anschließend zur Tötung am Brustkorb angesetzt. Auch eine Injektionstötung ist möglich und muss vor allem bei schwangeren Tieren nach der Tötung des Muttertieres sicherstellen, dass das Ungeborene keinen Todeskampf im Mutterleid erlebt.