Das "Trierer Biotüten Modell Plus" - Inklusion oder Diskriminierung im Alltag?

21.12.2019

Eine Bürgerin aus dem Vulkaneifelkreis schreibt am 21.12.2019:

Soviel zum Thema Inklusion!!!
Ich bin querschnittsgelähmt und somit als Rollstuhlfahrerin unterwegs. Eigentlich führe ich ein möglichst eigenständiges Leben.
Beim Thema "Biomüll" hört die Selbständigkeit ab sofort für mich auf. 

Leider!

Nicht nur, dass ich bei dem nassen Wetter mit meinen Rollstuhlreifen im Matsch steckenbleibe auf dem sich der tolle Container befindet, ich bekomme noch nicht einmal die Klappe auf, um dort etwas einfüllen zu können!!!
Als Antwort bekomme ich von den Befürwortern des Biocontainers jetzt mit Sicherheit: "Da hilft Ihnen doch sicher jemand!"
Natürlich würde mir jemand helfen! Aber das ist nicht mein Verständnis von einem selbstbestimmten Leben!

Also lieber Kreistag und liebe A.R.T. vielen Dank für die Beraubung meiner Selbständigkeit!!!

Inklusion ade... 



Anmerkung:

Das was die Bürgerin berechtigterweise anmerkt, betrifft viele Menschen, die z.B. an den Rollstuhl gebunden sind,  ältere und/oder kleinere Menschen mit einer Körpergröße bis ca. 160 cm, wie z.B. auch Kinder, die wegen der Unerreichbarkeit der Einwurfklappe nicht an diesem System teilnehmen können.

Als Antwort von offizieller Weise kommt u.a. der Hinweis, dass es durchaus legitim sei, in diesen Fällen, den Biomüll über die Restmülltonne zu entsorgen.

Dies bedeutet jedoch auch, dass zusätzlich zu der Ausgrenzung die Betroffenen doppelt zahlen dürfen, zum einen über die Grundgebühr für die allgemeine Finanzierung des Biotütensystems und zum anderen für zusätzliche überteuerte Zusatzentleerungen der Restmülltonne!